Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG | B&S | Wohnung mieten Iserlohn | Wohnungen mieten Iserlohn | Wohnung in Iserlohn | Wohnungen in Iserlohn | Mietwohnung Iserlohn | Mietwohnungen Iserlohn | Wohnungsangebote Iserlohn | 1-Zimmer Wohnung | 2-Zimmer Wohnung | 3-Zimmer Wohnung Wohnung in Iserlohn mieten - Ihre Wohnungsgenossenschaft in Iserlohn - günstige Miete - Wohnungen zum Wohlfühlen Samstag, 11. Februar 2012 - 07:03 Uhr




Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG auf Facebook Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG auf Facebook Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG bei Xing Show Google +1 Button

  
Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Fragen rund um die Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?

Fragen rund um Ihren Mietvertrag
Wie berechnen sich die Nebenkosten?
Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?

Fragen rund um die Hausordnung
Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
Darf ich Kleintiere halten?
Wie ist die Hausreinigung geregelt?
Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
Wann darf ich Wäsche waschen?

 


 

Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
Erst nachdem Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, werden Sie beim Abschluss des Mietvertrages auch Mitglied der Genossenschaft.

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
Unabhängig von der Größe und Miete der Wohnung, müssen für jede Wohnung zwei Anteile in Höhe von jeweils 310,- € eingezahlt werden. Zusätzlich fällt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 15,- € pro Mitglied an. Bei Ehepaaren ist das Eintrittsgeld nur für eine Person zu zahlen. Insgesamt sind also mindestens 635,- € und bei zwei Mitgliedern maximal 650,- € zu leisten. Bei Vertragsabschluss müssen diese Anteile inkl. Eintrittsgeld komplett eingezahlt werden.

Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
Nein. Eine Kaution ist nicht zusätzlich zu leisten. 

Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
Sollten seitens der B&S keine berechtigten Forderungen bestehen, erhalten Sie die eingezahlten Genossenschaftsanteile (jedoch nicht das Eintrittsgeld) bei Fälligkeit zurück, sofern Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann nur gekündigt werden, wenn Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben oder dieser nicht mehr besteht. Gemäß unserer Satzung können Sie zum 31.12. des nächsten Jahres kündigen. Ausgezahlt wird Ihr Guthaben im Juli des darauf folgenden Jahres. Beispiel: Sie kündigen Ihren Mietvertrag und Ihre Mitgliedschaft am 30.09.2011. Der Mietvertrag endet spätestens am 31.12.2011, die Mitgliedschaft endet am 31.12.2012 und Ihre Anteile werden Anfang Juli 2013 ausgezahlt. 

Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
Sie erhalten für die Genossenschaftsanteile eine Dividende. Jedes Jahr legt die Mitgliederversammlung die auszuzahlende Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr fest. In den letzten Jahren hat die B&S die höchstmögliche Dividende in Höhe von 8% an Ihre Mitglieder ausgeschüttet. Die Dividende wird unseren Mitgliedern automatisch überwiesen, sofern unsererseits keine berechtigten Forderungen bestehen. Wichtig: die Dividende wird nur für das eingezahlte Guthaben auf die Genossenschaftsanteile ausgezahlt, welches am 01.01. des Vorjahres eingezahlt wurde. Beachten Sie, dass wir automatisch Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag abführen müssen, wenn Sie uns keinen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen. Eine Vorlage finden Sie in unserem Download-Bereich.

 


 

Wie berechnen sich die Nebenkosten?
Die Nebenkosten, genauer gesagt die Betriebskosten, berechnen sich nach dem Anteil der Wohnfläche Ihrer Wohnung an der Gesamtwohnfläche der Verwaltungseinheit. Die zu leistenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten richten sich nach den tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnung zzgl. den zu erwartenden Preisveränderungen. Die Heizkosten werden gemäß der Heizkostenverordnung zur Hälfte nach dem tatsächlichen Verbrauch und zur Hälfte nach der Wohnfläche berechnet. Auch hier richtet sich die Vorauszahlung nach den errechneten Kosten der letzten Abrechnung.

Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
Generell gilt die gesetzliche Kündigungsregelung. Hier haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Beispiel: Ihre Kündigung geht am 30.09.2011 bei uns ein. Ihr Mietvertrag endet dann spätestens am 31.12.2011. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung mit den Original-Unterschriften aller Mieter bei uns eingereicht werden muss. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist nicht rechtsgültig und wird von uns nicht akzeptiert.

Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist einzuhalten. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass Sie früher aus dem Mietvertrag entlassen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie uns explizit mitgeteilt haben, wann Ihre Wohnung geräumt sein wird und wenn wir einen neuen Mieter haben, der vor dem Ende Ihrer Kündigungsfrist die Wohnung anmieten möchte. Gerne können Sie uns interessierte Nachmieter benennen. Beachten Sie dazu bitte die nachstehende Regelung.

Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
Gerne können Sie uns den interessierten Nachmieter benennen. Dieser muss sich persönlich in unserer Geschäftsstelle vorstellen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Ihrerseits kein Anspruch besteht, dass die B&S einen Nachmieter akzeptiert. Sollten wir jedoch mit einem Nachmieter einen Vertrag mit einem Vertragsbeginn vor Ende Ihrer Kündigungsfrist abschließen, endet Ihr Mietvertrag selbstverständlich früher.

Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
Nach Ihrer Kündigung vereinbaren Sie einen Vorabnahmetermin mit unserer technischen Abteilung. Bei diesem Termin wird festgelegt, welche Arbeiten von Ihnen gemäß Mietvertrag bis zum Vertragsende auszuführen sind. Generell gilt, dass Sie sämtliche Tapeten und eigene Bodenbeläge entfernen müssen, sofern der neue Mieter dieses nicht übernimmt. Hierzu zählen auch Tapeten oder Bodenbeläge, die Sie ggf. von Ihrem Vormieter übernommen haben. Detailfragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter unserer technischen Abteilung.

 


 

Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
Gemäß Hausordnung und einer Erklärung im Mietvertrag ist das Halten von Hunden und Katzen nicht gestattet. 

Darf ich Kleintiere halten?
Ja. Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Fische dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, sofern die Nachbarn hierdurch nicht gestört werden und keine gewerbsmäßige Haltung vorliegt.

Wie ist die Hausreinigung geregelt?
Innerhalb der Hausgemeinschaft ist oft eine Regelung erstellt worden. Bitte fragen Sie bei Ihren Nachbarn nach, wie die Hausreinigung geregelt ist. Wir empfehlen die Reinigung des Treppenhauses und des Außenbereichs im wöchentlichen Turnus, die Reinigung von Keller und Dachboden im monatlichen Turnus. Was gereinigt werden muss, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Als Faustregel gilt: der Bereich vor Ihrer Wohnungstür und die vom letzten unteren Absatz hierhin führenden Treppen  samt Türen und Fenster in diesem Bereich sind zu reinigen.

Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
Hier gibt es eine Besonderheit, da auf Grund von alten Mietvertägen nicht alle Mieter für die Schnee- und Glatteisbeseitigung zuständig sind. Grundsätzlich sind die Erdgeschossbewohner und die Mieter, die nach 1997 eingezogen sind, für die Beseitigung verantwortlich. Bitte informieren Sie sich im Hause, welche Regelung besteht.

Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
Nein. Das Kabelnetz bietet ein ausreichendes Programmspektrum auch für ausländische Mitbürger. Das Informationsrecht des Grundgesetzes ist durch ein vielfältiges kostenpflichtiges Angebot der BMB gewährleistet. Informationen über Zusatzleistungen erhalten Sie auf www.bmb-tv.de

Wann darf ich Wäsche waschen?
Gegenseitige Rücksichtnahme spielt in Mehrfamilienhäusern eine wichtige Rolle. Damit jeder informiert ist, wann die Wäsche gewaschen werden darf haben wir uns an der aktuellen Rechtssprechung orientiert und folgende Waschzeiten festgelegt:
Werktags 07:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 22:00 Uhr, samstags 07:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr.